NL Demenz und Corona | Hilfreiches aus der Beratung | 18.01.2021

Demenz und Corona: Covid-19-Impfung – Fragen und Antworten

"Die vielen Informationen sind so verwirrend. Wann sind denn Menschen mit Demenz mit dem Impfen an der Reihe? Zählt nur das Alter oder spielt auch die Erkrankung eine Rolle?"

"Bevor meine Mutter im Pflegeheim geimpft wird, möchte ich mit einem Arzt sprechen. Kann ich das verlangen?"

"Im Fernsehen sehe ich jeden Abend, dass die alten Leute in großen Zentren geimpft werden. Hoffentlich macht meine Frau das mit. Da ist so viel Betriebsamkeit und Unruhe! Wie kann ich sie gut vorbereiten?"

"Zweimal in der Woche kommt der ambulante Pflegedienst zu uns. Werden die Pflegekräfte geimpft?"

In Baden-Württemberg haben die Covid-19-Impfungen begonnen, zunächst in den Zentralen Impfzentren, in Kürze auch in den Kreisimpfzentren. Zur ersten Gruppe, die geimpft werden kann, gehören Menschen über 80 Jahre. Am Beratungstelefon erreichen uns viele Fragen der Angehörigen zur Vergabe der Impftermine, zu den benötigten Unterlagen und zum Ablauf in den Impfzentren und in den Pflegeheimen. Wir haben die wichtigsten Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Wann werden Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen geimpft?

Im Augenblick gibt es noch nicht genügend Impfstoff für alle Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit für ganz Deutschland festgelegt, in welcher Reihenfolge sich bestimmte Gruppen der Bevölkerung impfen lassen können. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern:

Als erstes können sich alle Menschen über 80 Jahre impfen lassen. Zur ersten Gruppe gehören auch

  • alle Menschen, die in einem Pflegeheim leben. Hier spielt das Alter keine Rolle.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen (Pflegeheimen, Krankenhäuser) arbeiten
  • Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst

Menschen mit Demenz, die noch keine 80 Jahre alt sind und zuhause leben, können erst in der zweiten Phase geimpft werden. Ein Termin, ab wann dies möglich sein wird, steht noch nicht fest.

Die Angehörigen von Menschen mit Demenz können sich nur dann schon in der Gruppe mit höchster Priorität impfen lassen, wenn sie selbst über 80 Jahre alt sind. Ist das nicht der Fall, kommen sie erst später an die Reihe.

Wie können Menschen mit Demenz auf die Impfung vorbereitet werden?

In der Regel sind Menschen mit Demenz nicht zuletzt aufgrund ihres Alters mit Impfungen vertraut und haben vielleicht in den letzten Jahren eine Grippe-Schutzimpfungen erhalten.

Bei einer Impfung im Pflegeheim bringen die vielen fremden Gesichter des Mobilen Impfteams allerdings große Unruhe mit sich, auf die Menschen mit Demenz ihrerseits mit Unruhe und Verunsicherung reagieren können. Ein vertrauter Mensch an ihrer Seite und ein beruhigendes Gespräch vermitteln Normalität und Sicherheit.

Findet die Impfung in einem Impfzentrum statt, überträgt sich auch dort die Geschäftigkeit unter Umständen auf Menschen mit Demenz. Hier kann der Hinweis helfen, dass sich gerade 'all die vielen Menschen hier impfen lassen und gemeinsam das Virus bekämpfen, damit wir hoffentlich bald keine Masken mehr tragen müssen und das Leben wieder einfacher wird‘.

Während des Impfens kann eine Ablenkung hilfreich sein: "Bei dem kleinen Pieks sehen wir besser gar nicht hin. Guck lieber mal hier, ich habe gerade ein Foto unseres Enkelkindes aufs Handy bekommen."

Generell gilt: Lehnt ein Betroffener die Impfung ab und wehrt sich, sollte man sofort einlenken bzw. aufhören. Eine Diskussion oder vehemente Überzeugungsversuche verschlimmern die Situation eher, als dass sie helfen. Wenn die Beruhigung nicht gelingt, sollte man dies zunächst akzeptieren und es – wenn möglich – etwas später noch einmal versuchen.

Unterlagen und Formulare

Nur wenn bestimmte Unterlagen vorliegen bzw. bestimmte Formulare unterschrieben wurden, kann geimpft werden:

Persönliche Unterlagen (müssen mitgebracht werden)

  • Personalausweis oder vergleichbares Dokument zur Feststellung der Personalie
  • Elektronische Gesundheitskarte (= Versichertenkarte der Krankenkasse)
  • Impfpass (wenn vorhanden)
  • Hat man sich online angemeldet, müssen die dabei erteilten Codes für die Erst- und Zweitimpfung (sie sind unterschiedlich!) mitgebracht werden.
  • ggf. Vorsorgevollmacht im Original oder Betreuerausweis

Impfformulare (werden zur Verfügung gestellt)

  • Aufklärungsbogen (Informationen zur Covid-19-Erkrankung, zum Impfstoff, zur Wirksamkeit, sowie zu möglichen Impfreaktionen und -risiken)
  • Anamnesebogen (Erfassung von Vorerkrankungen, akuten oder chronischen Erkrankungen, Unverträglichkeiten etc.)
  • Einwilligungserklärung

Link zu Aufklärungsbogen, Anamnesebogen und Einwilligungserklärung

Aufklärungsgespräch

Bevor geimpft werden kann, sieht der Gesetzgeber verpflichtend ein Aufklärungsgespräch vor, das von einem Arzt geführt werden muss. Darin werden Erläuterungen zur Covid-19-Erkrankung, zum Impfstoff, zur Wirksamkeit sowie zu möglichen Impfreaktionen und -risiken gegeben und Fragen beantwortet.

Besteht eine Vorsorgevollmacht, wird dieses Gespräch mit dem Inhaber der Vollmacht geführt, der im Sinne des Betreuten entscheidet und im Fall der Zustimmung die Einwilligungserklärung unterschreibt.

Impfung von Menschen mit Demenz, die zuhause leben

Wer kann sich schon jetzt impfen lassen?
Anspruch haben vorläufig nur Menschen über 80 Jahre. In einer späteren, zweiten Phase können sich alle Menschen mit Demenz, Menschen über 70 Jahre und enge Kontaktpersonen von Menschen über 80 Jahre impfen lassen. Wann diese Phase beginnt, steht zurzeit noch nicht fest und ist abhängig von der Impfstoff-Verfügbarkeit.

Wo kann man sich impfen lassen?
Menschen mit Demenz, die zuhause leben, können sich bislang ausschließlich in einem der Zentralen Impfzentren oder in einem Kreisimpfzentrum impfen lassen. Eine Impfung durch den Hausarzt ist im Augenblick noch nicht möglich.

Erhalten Menschen mit höchster Priorität eine schriftliche Aufforderung?
Die Landesregierung wird in Kürze ein Schreiben an alle baden-württembergischen Haushalte mit Informationen zur Impfung und zur Terminvergabe schicken. Es bleibt allerdings dabei, dass sich jeder selbst für einen Impftermin anmelden muss.

Wie bekommt man die Termine für Erst- und Zweitimpfung?
Es sind zwei Impfungen nötig. Dafür ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Beide Termine werden gleichzeitig vergeben, da der zeitliche Abstand festgelegt ist. Die Anmeldung kann telefonisch (Telefon 116 117) oder online (www.impfterminservice.de) erfolgen. Für beide Wege braucht man viel Geduld. Die Online-Anmeldung setzt zudem die entsprechende Technik und einen geübten Umgang mit ihr voraus. 

Können Menschen mit Demenz zum Impfen begleitet werden?
Ja, die Begleitung durch einen Angehörigen, Zugehörigen oder den rechtlichen Betreuer ist möglich.

Wer unterschreibt die Einwilligungserklärung, wenn der/die Betroffene nicht einwilligungsfähig ist?
Besteht eine Vorsorgevollmacht, muss diese im Original, alternativ ein Betreuungsausweis vorgelegt werden. Der Inhaber der Vollmacht / des Betreuungsausweises führt das Aufklärungsgespräch und unterschreibt die Einwilligungserklärung.

Werden die Kosten für die Fahrt zu einem Impfzentrum übernommen?
Impfungen stellen eine ambulante Behandlung im Sinne der Krankentransport-Richtlinien dar. Das heißt, dass die Übernahme der Fahrtkosten durch die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die Auswahl des Beförderungsmittels erfolgt durch den behandelnden Arzt (Verordnung) und orientiert sich an der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Informationen dazu geben die Krankenkassen.

Impfung von Menschen mit Demenz, die im Pflegeheim leben

Wer wird im Pflegeheim geimpft?
Menschen mit Demenz, die in einem Pflegeheim leben, können sich ab sofort impfen lassen. Ihr Alter spielt dabei keine Rolle. Bewohner ambulanter Wohnformen (Betreutes Wohnen) im gleichen Gebäudekomplex wie das Pflegeheim können im Zuge der Impfung ebenfalls ohne Altersbegrenzung geimpft werden.

Wie wird im Pflegeheim geimpft?
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden von Mobilen Impfteams (MIT) geimpft. Die Organisation übernimmt das Pflegeheim, Angehörige müssen nicht selbst aktiv werden. Die Impfung der Bewohner erfolgt idealerweise in den Bewohnerzimmern, also im vertrauten Umfeld der Betroffenen.

Pro Einrichtung werden lediglich ein Erst- und Folgetermin für die Zweitimpfung vereinbart. Das heißt, dass am Impftermin abwesende Bewohner (z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthalts) nicht durch die MIT geimpft werden können.

Die Bewohner und Bewohnerinnen des Pflegeheims bzw. die Angehörigen, soweit sie eine Vorsorgevollmacht haben, werden rechtzeitig über einen geplanten Impftermin informiert, erhalten Informationsmaterial und werden zur besseren Planung aufgefordert, die grundsätzliche Impfbereitschaft zu signalisieren.

Wie findet das Aufklärungsgespräch statt?
Auch für die Impfungen im Pflegeheim ist ein vorheriges Aufklärungsgespräch vorgeschrieben, das vor der Impfung von einem Arzt – nicht vom Pflegepersonal – mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geführt wird.

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, führt der Arzt das Aufklärungsgespräch im Vorfeld mit dem Bevollmächtigten, entweder persönlich oder telefonisch. 

Wer unterschreibt die Einwilligungserklärung, wenn der/die Betroffene nicht einwilligungsfähig ist?
Die Einwilligungserklärung wird vom Inhaber der Vorsorgevollmacht bzw. vom Betreuer/von der Betreuerin unterschrieben und muss zum Impftermin im Original vorliegen. Nähere Informationen dazu geben die Pflegeheime.

Impfung von Menschen mit Demenz, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben

Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden ebenfalls von einem der Mobilen Impfteams besucht. Für den Ablauf gelten die gleichen Regelungen wie für Pflegeheime.

Impfung von Angehörigen von Menschen mit Demenz

Angehörige von Menschen mit Demenz fallen nur dann in die Gruppe mit höchster Priorität und können sich ab sofort impfen lassen, wenn sie selbst über 80 Jahre alt sind. Privilegien als pflegende Angehörige haben sie leider zurzeit nicht.

Wer über 70 Jahre alt oder enge Kontaktperson eines über 80-Jährigen oder eines Bewohners im Pflegeheim ist, gehört zur zweiten Gruppe mit hoher Priorität. Ein Termin für die Impfungen in dieser Gruppe steht zurzeit noch nicht fest.

Information des Ministeriums für Soziales und Integration

Das Ministerium für Soziales und Integration hat die wichtigsten Informationen zur Covid-19-Impfung zusammengestellt. Hier findet sich auch eine Übersicht über alle Impfzentren in Baden-Württemberg.

Corona: Hilfen und Links
Das Thema Corona beherrscht die Medien. In der Informationsflut ist es wichtig, den Überblick zu behalten und sich auf verlässliche Quellen zu konzentrieren. Eine Übersicht finden Sie auf der Website der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg.

Wenn ein Gespräch helfen könnte
Die erfahrenen Fachkräfte am Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg suchen im Gespräch mit den Anrufenden Lösungen für individuelle Konfliktsituationen: Montag - Freitag 0711 24 84 96-63 (auf Wunsch auch anonym). Oder per Mail an beratungalzheimer-bwde.