Koordinierungsstelle Betreuungsgruppen / Häusliche Betreuungsdienste
Betreuungsgruppen (BG) und Häusliche Betreuungsdienste (HBD) bzw. HelferInnenkreise für Menschen mit Demenz gehören seit 01.01.2017 zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag (kurz: Unterstützungsangebote im Alltag oder UstA). Beide Betreuungsangebote leben wesentlich vom bürgerschaftlichen Engagement. Als Alzheimer Gesellschaft BW fördern und begleiten wir diese Angebote seit über 25 Jahren.
Das Grundanliegen dieser Betreuungsangebote ist es, pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz bei der oft maßlos anstrengenden Pflege und Betreuung zu entlasten und ihnen ein wenig freie Zeit zu verschaffen. Denn selbst ein Arztbesuch oder ein Friseurtermin kann für die Pflegenden zum Problem werden, wenn es niemanden gibt, der sich in dieser Zeit um die erkrankte Person kümmert.
Auch wenn sich der gesetzliche Überbegriff 'niedrigschwellig' längst geändert hat, bleibt der Anspruch, dass die Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen leicht zugänglich sein sollen, dass "die Schwelle niedrig ist", daran teilzunehmen. Dazu gehört z.B., dass das Angebot möglichst wohnortnah und kostengünstig stattfindet oder ein Fahrdienst z.B. auch mobilitätseingeschränkten Personen die Teilnahme ermöglicht.
1991 Gründung der ersten Stuttgarter Betreuungsgruppe
Die erste Betreuungsgruppe wurde 1991 in Stuttgart-Birkach von ehemals pflegenden Angehörigen gegründet. Diese hatten sich während der langjährigen Pflege ihrer Partner mit ihrem Schicksal völlig allein gelassen gefühlt. Das Fazit dieser Erfahrungen, so die eigentliche Gründerin der Betreuungsgruppen: "Entweder nie mehr an das Vergangene denken oder etwas an dieser schlimmen Situation ändern!" Die ehemals pflegenden Frauen entschieden sich für Letzteres und boten bald – unter Mitwirkung einer Fachkraft – zunächst an einem Nachmittag pro Woche einen Betreuungsnachmittag für Demenzkranke an. Die örtliche Gemeinde hatte ihnen dafür leer stehende Räumlichkeiten überlassen. Federführend engagiert war bei dieser ersten Gruppe Anneliese Heyde, ehemaliges Vorstandsmitglied der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg.
Einen Bericht von Anneliese Heyde über diese Zeit finden Sie hier.
1995 Gründung des erste HelferInnenkreises in Nürnberg
Der erste HelferInnenkreis entstand 1995 in Nürnberg. "Hätten Sie uns nicht jemanden, der mal für ein paar Stunden bei meiner Mutter bleibt?" So oder ähnlich lauteten immer wieder Anfragen pflegender Angehöriger bei den Mitarbeitenden der Angehörigenberatung Nürnberg e.V. Die Beratungsstelle gründete daraufhin einen sogenannten HelferInnenkreis zur stundenweisen Betreuung Demenzkranker im häuslichen Bereich, und zwar durch geschulte und fachlich begleitete "HelferInnen".
Zahlen der Angebote nach Corona verändert
Zum 31.12.2022 gab es in Baden-Württemberg knapp 600 (594) Betreuungsgruppen und knapp 140 (137) Häusliche Betreuungsdienste/Nachbarschaftshilfen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziell durch das Land Baden-Württemberg und/oder die Kommunen, Landkreise und die Pflegeversicherung gefördert wurden.
Dagegen lagen zum 31.12.2019 die Zahl der geförderten Betreuungsgruppen bei 706 und die der geförderten Häuslichen Betreuungsdienste/Nachbarschaftshilfen bei 123. Somit sind im Zuge der Corona-Pandemie die geförderten Betreuungsgruppen um gut 15 % (112 Angebote) zurückgegangen, während die Zahl der geförderten Häuslichen Betreuungsdienste/Nachbarschaftshilfen um gut 10% (14 Angebote) gewachsen ist.
Der Rückgang von Betreuungsgruppen liegt nicht nur an der Corona-Pandemie im engeren Sinne, sondern hat seine Ursache auch in einem Generationenwechsel bei Fachkräften und Ehrenamtlichen sowie vor allem in der gewachsenen Zahl von Einrichtungen der Tagespflege. Trotzdem sind auch in den letzten drei Jahren neue Betreuungsgruppen entstanden und sind weiterhin Aktivitäten von Angebotsträgern zur Neugründung von Betreuungsgruppen im Gang.
BG und HBD als homogene und integrative Angebote
Rund ein Viertel der Betreuungsgruppen dürften – Rückmeldungen und Schätzungen zufolge – Angebote (nur) für Menschen mit Demenz sein, während es sich bei den anderen meist um Gruppen für Menschen mit Demenz und geistig gesunde pflegebedürftige Senioren handelt. Die Häuslichen Betreuungsdienste/Nachbarschaftshilfen bieten ihre Unterstützung mittlerweile allen Pflegebedürftigen an, ob sie an einer Demenz erkrankt sind oder nicht.
Differenzierung bei den Betreuungsgruppen
Vor allem in Städten, in denen es mehrere Betreuungsgruppen gibt, zeigte sich vor der Pandemie eine deutliche Tendenz zur Differenzierung. So wurden insbesondere einige spezielle Gruppen für Menschen mit Demenz in einer frühen Phase der Erkrankung gegründet. Diese unterscheiden sich von den herkömmlichen Gruppen darin, dass sie – je nach Konzept – z.B. Erlebnismöglichkeiten auch im öffentlichen Raum (Museums- und Cafébesuche, Kegeln, etc.) schaffen, einen Schwerpunkt auf körperliche Bewegung oder andere gemeinsame, kreative Aktivitäten setzen (Malgruppen, Kochgruppen) oder auch eine Auseinandersetzung mit der Krankheit durch Gespräche anbieten.
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Begleitung von Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdiensten. Nutzen Sie unsere Kompetenz!
Aufbau eines Angebots
Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau einer Betreuungsgruppe oder eines Häuslichen Betreuungsdienstes im Rahmen eines Beratungsgesprächs (Antragstellung, Finanzierung, konzeptionelle Fragen etc.)!
Vorab aber bieten wir umfangreiche Informationen in Form von Broschüren und Arbeitshilfen (siehe Kapitel "Infomaterialien und jährliche Rundschreiben" auf dieser Seite).
Für eine evtl. Auftaktveranstaltung zur Gründung einer Betreuungsgruppe oder eines Häuslichen Betreuungsdienstes sind wir bei der Suche nach Referenten behilflich oder beteiligen uns nach Möglichkeit auch gerne selbst mit einem Vortrag.
Für Ihre Veranstaltung können Sie sich unseren Informationsstand ausleihen sowie Informationsmaterial aus unserem umfangreichen und informativen Angebot bei uns beziehen.
Außerdem können wir Ihnen Hospitationsmöglichkeiten in einer bestehenden Gruppe oder einem Häuslichen Betreuungsdienst vermitteln.
Beratung und Begleitung
Auch für die bereits bestehenden Gruppen bieten wir Beratung und Begleitung zu inhaltlichen und konzeptionellen Fragen an. Dabei ist unser Anliegen einerseits natürlich die Qualitätssicherung der Arbeit, andererseits aber auch die konkrete Hilfestellung in Einzelfragen sowie bei Krisensituationen.
Fortbildungen und Veranstaltungen
Eine qualitativ hochwertige Arbeit in den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten braucht regelmäßige Fortbildung. Dies bieten wir mit unserem differenzierten jährlichen Fortbildungsangebot für ehrenamtlich/bürgerschaftlich Engagierte, Fachkräfte in Betreuungsgruppen und Organisatoren der Häuslichen Betreuungsdienste (siehe Kapitel "Fortbildungsangebote und Schulungsmaterialien" auf dieser Seite).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei unserem monatlichen Vortragsprogramm in Stuttgart über verschiedene Aspekte des Themas Alzheimer und andere Demenzen zu informieren. Wir veranstalten diese Vorträge in Kooperation mit der Alzheimer- und Fachberatung Demenz der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart im Treffpunkt 50+. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Vernetzung und Austausch
Wir sehen es als wichtige Aufgabe an, die bestehenden Angebote zu begleiten und zu vernetzen.
Dies geschieht durch Rundschreiben an die Träger und Mitarbeitenden der beiden Betreuungsformen (siehe Kapitel "Infomaterialien und jährliche Rundschreiben" auf dieser Seite), einschlägige Mitteilungen und Berichte in unserem Mitgliedermagazin alzheimeraktuell und nicht zuletzt über unsere Webseite und unseren Online-Newsletter.
Außerdem bieten wir immer wieder Austauschtreffen für die jeweiligen Fachkräfte bzw. Organisatoren an.
Datenpflege
Wir erfassen und aktualisieren auf unserer Webseite kontinuierlich die Daten der Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdienste in Baden-Württemberg. Die einzelnen Betreuungsangebote können sich auch gerne ausführlicher auf unserer Webseite darstellen (siehe Kapitel "Meldeformulare..." auf dieser Seite).
Damit können Angehörige über unsere Rubrik "Hilfe vor Ort" Betreuungsgruppen und Häusliche Betreuungsdienste schnell das für sie nächstgelegene Angebot ausfindig machen. Anbieter haben selbst jederzeit die Möglichkeit, mit anderen Gruppen Kontakt aufzunehmen.
Newsletter
Um Sie zeitnah mit aktuellen Informationen rund um die Unterstützungsangebote im Alltag versorgen zu können, versendet die Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote etwa alle zwei Monate einen Newsletter sowie gelegentlich Sondernewsletter.
Das Newsletterarchiv und die Anmeldung zum Newsletter finden Sie hier.
Broschüren
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat in ihrer Praxisreihe folgende Informationsbroschüre veröffentlicht:
Betreuungsgruppen für Demenzkranke (PDF-Download)
Diese Broschüre wurde 2009 in 4. Auflage gedruckt und ist mittlerweile vergriffen. Das Konzept und die Inhalte haben nach wie vor ihre Gültigkeit. Lediglich das Kapitel Finanzierung ist aufgrund der Pflegestärkungsgesetze nicht mehr aktuell.
Rundschreiben
Bis 2019 informierte unsere Mitarbeiterin Sabine Hipp in ihrem jährlichen Rundschreiben an die Träger, Fachkräfte und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdiensten für Menschen mit Demenz über Neuigkeiten im Bereich Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Sie können diese Rundschreiben hier nachlesen.
Betreuungsgruppen und Häusliche Betreuungsdienste für Menschen mit Demenz gehören zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag (kurz: Unterstützungsangebote im Alltag oder UstA). Diese sind in §45a SGB XI geregelt. Hier werden die Bundesländer ermächtigt, Näheres zur Anerkennung und Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag festzulegen. In Baden-Württemberg ist dies die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO).
Ausführliche Erläuterungen zur UstA-VO können Sie unserem Rundschreiben an die Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdienste vom 28.02.2017 entnehmen.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung der Unterstützungsangebote durch das Land Baden-Württemberg ist in der neuen Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen) vom 17.12.2019 geregelt. Ihr zufolge fördert das Land Baden-Württemberg – nach Maßgabe des Haushaltsplans – Betreuungsgruppen mit bis zu 2.500 € pro Jahr und Häusliche Betreuungsdienste mit bis zu 1.250 € pro Jahr und zwar jeweils im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Allerdings ist die Förderung Häuslicher Betreuungsdienste durch das Land pro Stadt-/Landkreis limitiert und auch abhängig von einer kommunalen Förderung. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.
Die Pflegekassen und die private Pflegeversicherung beteiligen sich an der Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag mit Ehrenamtlichen jeweils in Höhe der Fördersumme des Landes und/oder der Kommunen bzw. der Landkreise. Dafür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
So können auch Angebote zur Unterstützung im Alltag, die zwar keine Landesförderung erhalten, aber kommunal bezuschusst werden, einen Zuschuss von der Pflegeversicherung beantragen – und zwar in gleicher Höhe wie die kommunale Mitfinanzierung.
Die Antragsformulare sind für alle Förderanträge und Förderwege nach §45c und d SGB XI gleich. Antragsteller, die keine Landesförderung erhalten, müssen für Ihren Antrag zusätzlich ein Formular "Projektbeschreibung" ausfüllen.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Fachstelle Unterstützungsangebote www.usta-bw.de finden Sie weitere Informationen zur Anerkennung und finanziellen Förderung, außerdem die Formulare für die Förderanträge, die Verwendungsnachweise sowie die "Projektbeschreibung". Dort sind auch die Empfehlungen des Koordinierungsausschusses nach § 5 UstA-VO eingestellt.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Bei allen Fragen zur Anerkennung und finanziellen Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Demenz und ehrenamtlichem/bürgerschaftlichem Engagement wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen Anna Kiefer und Susanne Gittus.
Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses finden 2024 am 21.03., 06.06., 17.09. und 17.10. statt.
Im Folgenden sind alle Pflegeversicherungsleistungen aufgeführt, die die Nutzenden für die Kosten eines Angebots zur Unterstützung im Alltag (kurz: UstA) grundsätzlich einsetzen können bzw. die sie von der Pflegeversicherung erstattet bekommen können. Mit den Pflegestärkungsgesetzen – zuletzt mit dem PSG III – gibt es hier einige grundsätzliche und wesentliche Neuerungen.
Entlastungsbetrag von 125 € / pro Monat (§45b SGB XI)
Seit 1.1.2017 haben alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad haben – also Menschen mit und ohne Demenz – Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 €. Diesen können sie z.B. für die Kosten einer Betreuungsgruppe, eines Häuslichen Betreuungsdienstes oder eines anderen anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Der Betrag muss nicht im jeweiligen Monat verbraucht werden, sondern kann auch später und zwar bis in das 1. Halbjahr des Folgejahrs in Anspruch genommen werden.
Der Entlastungsbetrag ist eine sogenannte Erstattungsleistung. Das bedeutet, dass die Pflegeversicherung ihren Versicherten die Kosten für ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nur gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung erstattet. Ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich.
Verhinderungspflege von 1.612 € / Jahr (§39 SGB XI)
Nach wie vor kann für die Kosten einer Betreuungsgruppe oder eines Häuslichen Betreuungsdienstes in der Regel die Verhinderungspflege (1.612 € pro Jahr) genutzt werden. Wenn die Leistungen für die Kurzzeitpflege (1.774 € pro Jahr) nicht anderweitig verbraucht werden, können davon bis zu 806 € pro Jahr zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss nicht im Voraus gestellt werden. Eine frühe Antragstellung – am besten mit einem Antragsformular der Pflegekassen – trägt allerdings dazu bei, dass Rückfragen eher vermieden und Anträge schneller bearbeitet werden können.
Umwandlung von bis zu 40% der Pflegesachleistungen (§45a (4) SGB XI)
Als dritte Möglichkeit können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 auch bis zu 40% der Pflegesachleistungen einsetzen, sofern sie diese im jeweiligen Monat nicht komplett ausschöpfen. Bei dieser Regelung geht es in der Systematik der Pflegeversicherung um eine Umwandlung der Pflegesachleistungen zu Leistungen nach §45b (s.o.). Die Berechnung dieser Umwandlungsmöglichkeit ist leider ziemlich kompliziert. Daher sollten sich Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige oder Zugehörige beraten lassen, wenn sie diese Umwandlung wünschen oder in Erwägung ziehen.
Hoher Personalbedarf bei geringen finanziellen Mitteln
Bei beiden Angebotsformen, der Betreuungsgruppe und dem HelferInnenkreis, war von vornherein klar, dass sie nur mit ehrenamtlich bzw. bürgerschaftlich engagierten Menschen zu verwirklichen sind. Denn eine so intensive Betreuung wie die 1:1-Betreuung in einer Betreuungsgruppe bzw. die Einzelbetreuung im häuslichen Bereich ausschließlich durch bezahlte Kräfte wäre zu teuer. Die Angebote sollten aber damals wie heute niedrigschwellig sein. Das heißt, es sollten keine Hürden (z.B. durch hohe Kosten) geschaffen werden, die es den Angehörigen erschweren würden, diese Hilfen anzunehmen. In der Praxis zeigt sich nach wie vor, dass es pflegenden Angehörigen von Demenzkranken ohnehin oft sehr schwer fällt, erstmals fremde Hilfe anzunehmen. Wenn dieser Schritt aber einmal getan ist, werden die Angebote meist kontinuierlich und sehr gerne angenommen.
Belastbar und zuverlässig
Von Ehrenamtlichen wird vor allem erwartet, dass sie kontinuierlich mitarbeiten. Das heißt, dass sie an mindestens zwei Nachmittagen im Monat zur Verfügung stehen sollten, dass ihr Einsatz zuverlässig erfolgt und dass sie neben dem Interesse, das vorausgesetzt wird, ein gewisses Maß an Belastbarkeit mitbringen sollten – schließlich werden sie auch mit schwierigem und auffälligem, teils unangenehmem Verhalten, Krankheit, Abbau, Abschied und Tod konfrontiert.
Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkleit
Der Träger des Angebots ist wiederum in der Pflicht, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, zu begleiten, zu qualifizieren und wertzuschätzen. Dazu gehören vor allem regelmäßiger Austausch mit Fachkräften, Fortbildungen, gesellige Aktivitäten und unserer Meinung nach auch eine Aufwandsentschädigung.
Des weiteren sollte der Träger im Rahmen von Versicherungen diverse mögliche Risiken abdecken: Genannt sei eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und gegebenenfalls eine Dienstfahrtenvollkaskoversicherung.
Schulungen, Teambesprechungen und Fortbildung gehören seit jeher zu den Standards von Betreuungsgruppen und Häuslichen Betreuungsdiensten. In seiner Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) legt das Land erstmals verbindlich Schulungen von mindestens 30 Unterrichtseinheiten fest – bei Gründung einer Betreuungsgruppe oder eines Häuslichen Betreuungsdienstes oder für Ehrenamtliche, die neu zu bestehenden Angeboten hinzukommen.
Orientierungshilfe zu Schulungen nach der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)
Diese Orientierungshilfe UstA-VO zur Sicherstellung der fachlichen Eignung der in Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzten Personen durch Schulungen nach der Unterstützungsangebote-Verordnung – UstA-VO wurde vom Koordinierungsausschuss im Sozialministerium Baden-Württemberg gemeinsam mit Partnern (u.a. der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg) entwickelt und stellt eine Empfehlung dar. Sie richtet sich vor allem an die Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und von Qualifizierungsangeboten sowie an die Stadt- und Landkreise, die für die Anerkennung zuständig sind.
Inhaltlich bezieht sie sich sowohl auf Angebote zur Unterstützung im Alltag mit Ehrenamtlichen als auch auf Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.
In dieser Orientierungshilfe findet man Antworten auf viele Fragen, die sich aus der praktischen Arbeit bei der Schulung von ehrenamtlich Engagierten / aus der Bürgerschaft Tätigen ergeben. Dabei ist zunächst wesentlich, dass kein einheitliches Schulungsprogramm vorgesehen ist und dass davon ausgegangen wird, dass Ehrenamtliche, die sich schon vor Inkrafttreten der UstA-VO in einem (anerkannten) niedrigschwelligen Betreuungsangebot engagiert haben, die fachliche Eignung bereits erworben haben.
Darüber hinaus werden in der Orientierungshilfe Aussagen getroffen z.B.
- zur regulären Vorgehensweise, insbesondere einer 30-stündigen Schulung (Unterrichtseinheiten à 45 min.) vor dem ersten Einsatz sowie zu möglichen Abweichungen (sukzessive Schulungen, Berücksichtigung von Vorkenntnissen und Vorerfahrungen etc.)
- zur Einteilung in eine mindestens 20-stündige Basisschulung und eine mindestens 10-stündige (vertiefende) Schwerpunktschulung je nach Angebotsprofil sowie zu deren Inhalten
- zur Verantwortung und Nachweispflicht des Trägers: generell durch die Darstellung der Qualitätssicherung im Konzept (Frist: 31.12.2018) und speziell, z.B. bei Abweichungen von der erforderlichen Stundenzahl
- zur Schulung von Engagierten / aus der Bürgerschaft Tätigen, die neu zu bestehenden Angeboten hinzukommen
Handbuch "Ehrenamtliche Betreuung von Menschen mit Betreuungs- und Unterstützungsbedarf"
Zielgruppe dieses gut strukturierten Schulungsprogramms sind ehrenamtliche Mitarbeitende, die sich in Betreuungsgruppen oder in der häuslichen Betreuung von Menschen mit Demenz und anderen Pflegebedürftigen engagieren.
Das Handbuch liegt in neuer überarbeiteter Auflage (2018) vor und entspricht jetzt den Schulungsanforderungen der Unterstützungsangebote-Verordnung. Neben den Inhalten, die vorrangig für die Betreuung von Menschen mit Demenz wichtig sind, hat die Autorin Waltraud Kannen Kurseinheiten zu Herz-Kreislauf, Schlaganfall sowie Medikamenten- und Alkoholkonsum hinzugefügt. Das Konzept besteht aus einem Handbuch für die Teilnehmenden, aus einem weiteren Handbuch mit methodisch-didaktischem Leitfaden für die Kursleitung mit einer PowerPoint Präsentation auf CD.
Die Handbücher sind ab sofort bei der Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Sozialstation zum Selbstkostenpreis erhältlich. Das Bestellformular finden Sie hier.
Fortbildungen
Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg bietet regelmäßig Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende von Angeboten zur Unterstützung im Alltag an. Sie finden das aktuelle Programm hier.
Was ist als Beschäftigung für Menschen mit Demenz geeignet? Auf was muss geachtet werden? Wie ist die Rolle der Betreuenden?
Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Engagierte, die Menschen mit Demenz begleiten, sei es in einer Betreuungsgruppe oder zu Hause als Angehöriger oder Ehrenamtlicher in einem Häuslichen Betreuungsdienst.
Eine umfangreiche Zusammenstellung von Aktivierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz finden Sie hier.
Entlastung durch Austausch
Sinnvoll ergänzt wird die Arbeit der Angebote zur Unterstützung im Alltag durch eine Angehörigengruppe.
Angehörige erhalten hier Informationen und können sich gegenseitig Ratschläge geben. Sie finden psychische Entlastung durch die Möglichkeit der Aussprache und vor allem das Gefühl, das nur gleich oder ähnlich Betroffene vermitteln können, verstanden zu werden.
Eine Liste der Angehörigengruppen in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die Öffentlichkeit informieren
Begleitend zur Gründung und Unterhaltung einer Betreuungsgruppe oder eines Häuslichen Betreuungsdienstes für Menschen mit Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen ist eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit notwendig: die Bevölkerung soll über die Krankheit, deren Auswirkungen und die kräftezehrende Lebenssituation der Pflegenden sowie das neue Angebot z.B. einer Betreuungsgruppe informiert werden.
Durch eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit erfahren Pflegende von diesem Entlastungsangebot, Fachpersonen können darauf verweisen, Menschen mit Interesse am ehrenamtlichen Engagement können für die Mitarbeit gewonnen werden.
Auftaktveranstaltung
Es hat sich bewährt, in den Wochen vor dem Start des Angebots eine öffentliche Auftaktveranstaltung zur Gründung der Betreuungsgruppe oder des Häuslichen Betreungsdienstes zu machen. Der Termin wird in der Presse und den lokalen Anzeigern angekündigt und Multiplikatoren (Mittlerpersonen) wie Mitarbeiter von Fachstellen, Ärzte, Stadtrat, etc. werden persönlich eingeladen.
Vorträge z.B. über das Krankheitsbild Alzheimer, Wirkungen auf Betroffene und Angehörige, Umgang mit den Erkrankten, Entlastungshilfen für Pflegende mit Referenten aus dem medizinischen und psychosozialen Bereich können in das Thema einführen und einen ersten Zugang vermitteln.
Es ist zu empfehlen, die Presse zu dieser Veranstaltung einzuladen.
Hilfreich ist es, wenn Sie bei dieser Veranstaltung Listen auslegen, eine für Pflegende, die Interesse haben, ein solches Angebot zu nutzen und eine für Personen, die sich gerne ehrenamtlich engagieren möchten.
Multiplikatoren ansprechen
Sprechen Sie sogenannte Multiplikatoren an, also Personen, die Kontakte zu Pflegenden haben. Stellen Sie Ihnen das Angebot vor und bitten Sie sie, es bekannt zu machen. Weisen Sie dabei auch darauf hin, dass manche Angehörige wiederholt auf das Angebot aufmerksam gemacht werden sollten, natürlich, ohne diese zu bedrängen!
Multiplikatoren sind z.B.
- ambulante soziale und pflegerische Dienste (Diakonie- und Sozialstationen, private Pflegedienste, ...)
- Beratungsstellen der Altenhilfe
- Gesundheitsamt
- Ärzte, Apotheker und Krankengymnasten
- Pfarrer, Seelsorger und deren MitarbeiterInnen
- Gesprächskreise für pflegende Angehörige
Flyer und Pressearbeit
Stellen Sie ein Faltblatt oder Handzettel her, in dem das Angebot vorgestellt wird. Verteilen Sie diese an obengenannte Multiplikatoren und legen Sie sie nach Absprache in gut besuchten Einrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken und Geschäften auf. Informieren Sie regelmäßig in der regionalen Presse und den kommunalen und kirchlichen Mitteilungsblättern über die Gruppe. Hilfreich kann auch ein direktes Gespräch mit einem Journalisten sein.
Was Sie für eine gelingende Pressearbeit beachten sollten, finden Sie hier in einem Artikel aus unserem Magazin alzheimeraktuell.
Informationsstand
Stellen Sie das Betreuungsangebot außerdem bei lokalen Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit, Alter und/oder bürgerschaftliches Engagement vor (evtl. mit einem Informationsstand) und seien Sie z.B. bei Stadtteilfesten oder auf dem Weihnachtsmarkt präsent.
Hemmschwelle bei vielen pflegenden Angehörigen
Viele pflegende Angehörige haben Schwierigkeiten, eine Betreuung durch fremde Menschen anzunehmen.
Verweisen Sie deshalb auf den hohen Wert von Erholungsphasen oder auch die Möglichkeit, andere wichtige Erledigungen tätigen zu können. Denn nur wer als Pflegender auch auf sich selber achtet, kann die Pflege und Betreuung eines Menschen mit Demenz auf Dauer durchhalten.
Und: Ein Nachmittag mit angemessener Anregung tut den Erkrankten oft schlicht gesagt einfach gut.
Gerne nehmen wir die Kontaktdaten und weitere Informationen zu Ihrer Betreuungsgruppe oder Ihrem Häuslichen Betreuungsdienst neu auf unsere Website auf, bzw. aktualisieren diese, wenn sich bei einem bestehenden Angebot etwas geändert hat. Bitte füllen Sie dazu unser Online-Meldeformular für Betreuungsgruppen bzw. für Häusliche Betreuungsdienste aus.
Anna Kiefer
Fachstelle Unterstützungsangebote / Schwerpunkt Demenz
(Betreuungsgruppen/Häusliche Betreuungsdienste)
Telefon 0711 24 84 96-62
anna.kieferalzheimer-bwde
Susanne Gittus
Fachstelle Unterstützungsangebote / Schwerpunkt Demenz
(Betreuungsgruppen/Häusliche Betreuungsdienste)
Tel. 0711 / 24 84 96-69
susanne.gittusalzheimer-bwde
Mehr wissen?!
Weiterführende Informationen:
Infoportal Fach- und Koordinierungsstelle Unterstützungsangebote